Allgemeine Reisebedingungen

Folgende Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen dem Reiseteilnehmer und Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. und Hertling & Partner:

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd./Hertling & Partner oder Ihrer jeweiligen Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, inkl. der Reisebedingungen, wirksam.

2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für die Reise erfolgt bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt.
20% der Reisesumme werden bei Vertragsabschluß fällig.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd./ Hertling & Partner die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäß Ziff. 3.3. geltend machen. Wird die Reise weniger als fünfzehn Tage vor Reisebeginn gebucht, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig.

3. Änderungen / Annullierung

3.1.
Wenn Sie eine Reise absagen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch einen eingeschriebenen Brief mitteilen.

3.2.
Bis zu Beginn der Annullierungsfrist (siehe 3.3.) erheben wir für Änderungen (Namensänderungen, Stornierung) eine Bearbeitungsgebühr
von 100.00 Euro pro Auftrag. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäß Ziff. 3.3.

3.3. Annullierungskosten:
Treten Sie später als 42 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch einen obligatorischen Annullierungsschutz gedeckt ist, so erhebt Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd./ Hertling & Partner, zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr, die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises:
42 – 29 Tage vor Abreise: 30% des Reisepreises
28 – 15 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises
14 Tage vor Abreise bis Abreisetag: 90% des Reisepreises
Der obligatorische Reiseschutz tritt aus folgenden Gründen in
Kraft:
a) Krankheit oder Unfall eines Reiseteilnehmers
b) Tod eines Reiseteilnehmers oder einer nahe stehenden Person zuhause Reisende, die die Reise aus o.g. Gründen vorzeitig beenden, kann
eine Reisevergütung nur für die bereits erfolgten, aber uns noch nicht belasteten Leistungen anderer Partner erfolgen.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung.
Bei Nichterscheinen oder zu spätem Erscheinen zum Abflug wird dem Gast 100% des Arrangementpreises belastet.

4. Programmänderungen
Wir behalten uns im Interesse aller vor, Programme oder ausgewiesene Reisedienstleistungen (z.B. Flugrouten, Unterkunft, Transport vor Ort, Transportmittel-Typ usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände (z.B. Wetterverhältnisse) uns dazu zwingen. Wir haften jedoch nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt wie Wetterverhältnisse, behördliche Maßnahmen und Verspätung von Dritten zurückzuführen sind.

4.1. Preisänderungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die Preise erhöht werden müssen, so z.B. bei nachträglichen Preiserhöhungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzulage) oder staatlich verfügten Preiserhöhungen. Preiserhöhungen werden spätestens bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin vorgenommen. Sollten jedoch noch vor Reisebeginn durch Partner wie Hotels neue Rabatte eingeräumt bzw. Preissenkungen eingeführt werden, werden auch diese unaufgefordert dem Kunden mitgeteilt und gut geschrieben.

4.2. Datumsänderungen
Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner behält sich das Recht vor, einzelne Flugdaten nach Erscheinen des Prospektes und des Reiseablaufes zu ändern, wenn zwingende organisatorische Gründe vorliegen. Dem Kunden entstehen daraus keine Verpflichtungen.

5. Nichtdurchführung der Reise oder Abbruch durch Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd.

5.1.
Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd./hertling/partner ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäß Ziff. 3.3. und weitere Schadenersatzforderungen.

5.2. Mindesteilnehmerzahl
Für die von Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner angebotene Reise nach Gibraltar gilt eine indestteilnehmerzahl
von 20 Personen. Beteiligen sich an der Reise weniger Personen als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner bis 7 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn die Reise absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziff. 5.3. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

5.3. Höhere Gewalt, Streik:

Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Streiks können Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner
veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet.

6. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden:
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet
werden. Nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern Sie Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner nicht belastet werden.

6.1. Beanstandungen:
Sie sind berechtigt und verpflichtet, Reiseleitung und/oder Besatzung einen Sachschaden unverzüglich zu beanstanden und Sie können unentgeltliche Abhilfe verlangen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen gegen Beleg ersetzt – vorausgesetzt, Sie haben den Mangel tatsächlich beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt (zur Höhe des Schadensatzes siehe Ziffer 8).

7. Haftung
Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Reiseleitung und/oder Besatzung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf den Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen, Wetterverhältnisse oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einstehen können, zurückzuführen sind.

8. Haftungsbeschränkungen, Haftungsbeschlüsse

8.1.1. Internationale Abkommen:
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner auf diese berufen und haftet insoweit nur ihm Rahmen eben dieser Abkommen.

8.1.2. Haftungsausschlüsse:
Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reisen
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
d) auf Programm- und Flugroutenänderung infolge herrschender Wetterverhältnisse. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner ausgeschlossen.
8.1.3. Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung der Classic &
Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner auf maximal den Reisepreis beschränkt, außer der Schaden ist absichtlich oder grob fahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben Haftunslimits in internationalen Abkommen.

8.1.4. Lokale Veranstaltungen und Ausflüge:
Es ist in Gibraltar möglich, zusätzliche Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen.
Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung. Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling& Partner kann für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

8.1.5. Reisedokumente:

Jeder Fluggast ist für die notwendigen gültigen Reisepapiere (Pass, Reisepass) sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben.
Gleichfalls weist Sie Classic & Adventure Tours (Gibraltar) Ltd. / Hertling & Partner ausdrücklich auf die Folgen gesetzlich verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

9. Reisegepäck
Es können maximal 12kg Gepäck pro Person sowie 6kg Handgepäck mitgenommen werden.

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